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Luftsportverein Bad Gandersheim e.V.

Akaflieg, Göttingen Segelfliegen, EDVA beim LSV..., Segelflugausbildung, Datenverwendungsrichtlinien
Adresse / Anfahrt
Halle 5
Flugplatzweg 30
37581 Bad Gandersheim
2x Adresse:

Postfach 1202
37576 Bad Gandersheim


Am Hachweg 1
37083 Göttingen


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-14:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.02.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.02.2008 mit dem Verein Luftsportgemeinschaft Oberharz e.V. mit Sitz in Clausthal-Zellerfeld (AG Braunschweig, VR 170183) verschmolzen. Die Eintragung ist beim übertragenden Rechtsträger zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-12-17:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 23.10.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragendenVereins vom 23.10.2009 mit dem Verein Akademische Fliegergruppe an der Georg-August Universität zu Göttingen e.V. mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen VR 858) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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