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Luhmann Wirtschafts-GmbH & Co. KG

Veranstaltungen, Luhmanns-Gasthaus, Clubzimmer..., Engelbostel, Diele
Adresse / Anfahrt
Hannoversche Straße 182
30855 Langenhagen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-05-20:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hannoversche Straße 182, 30855 Langenhagen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Luhmanns - Kurt Mörke Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 212473), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 03.08.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Mörke, Kurt, Langenhagen, 06.05.1950 unter der Firma "Gaststätte zur Post", Inh. Kurt Mörke, e.K. in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRA 203474) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-09-20:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.09.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.