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Luigs Real Estate GmbH

Immobilien, Site-Betreiber, Investmentunternehmen...
Adresse / Anfahrt
An den Brunnenröhren 18
35037 Marburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2010. Geschäftsanschrift: Barfüßertor 28, 35037 Marburg. Gegenstand: Vermittlung von Immobilien, der An- und Verkauf bebauter oder unbebauter Grundstücke sowie die Errichtung von Bauvorhaben jedweder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Luigs, Joachim, Marburg, *15.06.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-12:
Geschäftsanschrift: An den Brunnenröhren 18, 35037 Marburg.

2015-08-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Neue Firma: Luigs Real Estate GmbH.

2021-05-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Luigs Real Estate Management GmbH, Marburg (Amtsgericht Marburg, HRB 6739) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2021-05-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Luigs Real Estate Management GmbH mit dem Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg, HRB 6739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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