2005-03-30: See, Betrieb eines Unternehmens für Industrieklettern, insbesondere Service- und Montageleistungen an Telekommunikationseinrichtungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lupo Verwaltungs-GmbH, Kochel a. See (Amtsgericht München, HRB 156389), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-09-13: See). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.8.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.8.2006 und Erklärung des Inhabers vom 14.8.2006 den Geschäftsbetrieb von der Stefan Wolf e.K. mit dem Sitz inKochel (Amtsgericht München HRA 85781) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-03: Firma geändert, nun: Lupo Technik GmbH & Co. KG.