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Lutrina MVZ GmbH

Idioma, Telefonzeiten, Besucherinformation..., Leistenschmerz, Kniegelenk, Bewerberinformation, Eröffnung als Geburtsklinik, Fachklinik für Orthopädie, Gebiet der Kniechirurgie, Klinik Brüsseler
Adresse / Anfahrt
Brüsseler Straße 7
67657 Kaiserslautern
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2022 mit Änderung vom 20.04.2022. Geschäftsanschrift: Brüsseler Str. 7, 67657 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen Leistungen im Bereich der Orthopädie, Chirurgie und Unfallchirurgie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Franz, Wolfgang, Bad Dürkheim, *19.12.1958; Dr. Hopp, Sascha, Ramstein-Miesenbach, *05.08.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Franz, Dr. Beyer, Dr. Hopp Partnerschaft, Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Sportmedizin/Facharzt für Orthopädie, Rheumatologie/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Sitz in Kaiserslautern (eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgericht Zweibrücken, PR 30066) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2022 und 20.04.2022. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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