2017-04-28: Firma: Pinto Luvent GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Prenzlauer Allee 24, 10405 Berlin; Gegenstand: Beratung von Regierungen und Unternehmen in allen Ländern/Gebieten der Welt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Pinto, Ricardo, *09.03.1966, Stelle; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.03.2017
2019-02-18: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Raabestraße 8, 10405 Berlin
2020-03-27: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Pinto, Ricardo; Geschäftsführer: 2.
Graf von Brühl-Pohl, Stephan-Alexander, *04.11.1985, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Pollmeier, Benedikt, *08.04.1984, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-07-07: Firma: Luvent GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2021-01-20: Firma: Luvent Consulting GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Luvent Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 183004 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.