2007-04-02: Getreidemühle Luz GmbH & Co. KG, Münsingen-Buttenhausen (Mühlsteige 12, 72525 Münsingen-Buttenhausen, Verarbeiten von und der Handel mit Getreide, der Betrieb eines Mühleladens und die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Dieser und seine Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen dem Komplementär und der Kommanditgesellschaft und zwischen der Kommanditgesellschaft und den gesetzlichen Vertretern der GmbH. Persönlich haftender Gesellschafter: Luz Verwaltungs GmbH, Münsingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 722465), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-08-13: Der Einzelkaufmann Luz, Erwin, Münsingen hat als Inhaber der Firma "Erwin Luz, Vermögensverwaltung e.K.", Münsingen ( Amtsgericht Stuttgart HRA 720938) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.07.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.