2014-08-01: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Soweit Partner aus Rechtsgründen daran gehindert sind, ein Amt als Notar, Schiedsrichter, Mitglied von Aufsichts- oder Beiräten, als Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Sequester oder Insolvenzverwalter im Namen der Partnerschaft auszuüben, handeln sie im eigenen Namen für Rechnung der Partnerschaft und auf deren Kosten. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Dr. Mährlein, Christoph, Rechtsanwalt, Pforzheim, *12.06.1967; Weisse, Fabian, Rechtsanwalt, Karlsbad, *15.05.1977, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-11-02: Eingetreten als Partner: Bähr, Florian Michael, Rechtsanwalt, Pforzheim, *28.07.1980, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-03: Ausgeschieden als Partner: Weisse, Fabian, Rechtsanwalt, Karlsbad, *15.05.1977.
2019-02-05: Name geändert; nun: Mährlein Freymark Bähr Rechtsanwälte in Partnerschaft. Eingetreten als Partner: Freymark, Thomas, Rechtsanwalt, Pforzheim, *17.10.1963, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.