2019-09-01: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung einen Teil des Vermögens als Gesamtheit gemäß Spaltungsplan vom 23.08.2019 mit Nachtrag vom 28.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen auf die MW Feinwerktechnik GmbH mit Sitz in Auerbach/Vogtl. übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.