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Männerturnverein 1846 e.V., Ludwigsburg

Amateurmannschaft, MTV, BCRD..., Rollerderby, Platzhalterinhalt, Sportschulen, Akademien, Erforderlichen, Taekwondo-Abteilung
Adresse / Anfahrt
Bebenhäuser Straße 41
71638 Ludwigsburg
Kontakt
38 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 38 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-16:
VR 200262: Männerturnverein 1846 e.V., Ludwigsburg, Ludwigsburg . Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag der Verein "Sportclub e.V. Ludwigsburg", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart VR 200469) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-01:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.03.2019 der Verein "Sportclub e.V. Ludwigsburg", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart VR 200469) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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