2014-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2014 mit Ergänzung vom 27.08.2014 hat beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 41,62 auf EUR 102.300,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.
2014-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2014/ 27.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um Euro 97.700,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Brameyer GmbH, Sassenberg (Amtsgericht Münster HRB 9739) beschlossen.Desweiteren wurde eine Änderung in § 10 beschlossen. Neues Stammkapital 200.000,00 EUR.
2014-09-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2014 mit der Brameyer GmbH mit Sitz in Sassenberg (Amtsgericht Münster HRB 9739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.