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Möbel Schön Umzugsgesellschaft mbH

Umzugslösungen, Geschäftsumzüge, Haushaltsumzüge..., Außenaufzug, Jahre Umzugserfahrung
Adresse / Anfahrt
Busehofstraße 80
45144 Essen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2006. Gegenstand: Der Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen jeder Art, der Betrieb einer Möbel-Spedition, der Betrieb einer Lagerei unter der beim Patent- und Markenamt angemeldeten Marke "Möbel Schön". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rogmann, Dirk, Essen, *08.02.1971; Rogmann, André, Essen, *15.09.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-02-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rogmann, André, Essen, *15.09.1978.

2015-09-08:
Die Franz Schulze GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 5778) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.