2018-06-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2018. Geschäftsanschrift: Liebigstraße 14, 48712 Gescher. Gegenstand: Der Handel mit Waren aller Art, ausschließlich mit erlaubnisfreien Produkten, insbesondere der Einkauf und der Verkauf von Waren und Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Effner, Helga, Gescher, *23.01.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-24: Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht unter Firma Effner International Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House, Vereinigtes Königreich, No. 05730990) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Möbelpapst GmbH mit Sitz in Gescher (Amtsgericht Coesfeld, HRB 17592) eingereicht worden. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Möbelpapst GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Möbelpapst GmbH unter deren Geschäftsanschrift Liebigstraße 14, 48712 Gescher, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Möbelpapst GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Effner International Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem high Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter. Bei der vorliegenden Verschmelzung existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Möbelpapst GmbH angefordert werden.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Firma Möbelpapst GmbH.
2019-03-11: Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Effner International Limited, Birmingham/England (Companies House in Cardiff, Nr. 5730990) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
2019-03-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 11.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.01.2019 mit der Effner International Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.05730990) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-09: Bestellt zum Geschäftsführer: Effner, Peter, Südlohn, *11.09.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-27: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kranz, Barbara, Stadtlohn, *15.01.1984.
2022-01-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Effner, Helga, Gescher, *23.01.1963.
2022-03-30: Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Waren aller Art, ausschließlich mit erlaubnisfreien Produkten, insbesondere der Einkauf und der Verkaufs von Waren und Einrichtungen. Der Betrieb einer Gastronomie mit allen damit jeweils verbundenen sonstigen Tätigkeiten und Leistungen, einschließlich des Ausschanks alkoholischer und antialkoholischer Getränke und der Verkauf von Speisen sowie die Organisation von Tanz- und Musikveranstaltungen und speziellen Events.