2013-04-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2013. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Straße 74, 71032 Böblingen. Gegenstand: Die Errichtung von Gebäuden aller Art sowie die Verwaltung von und der Handel mit Immobilien aller Art. Ferner die Vermittlung oder Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Immobilien i. S. d. § 34c Abs. 1 Nr. 1a Gewerbeordnung unter Einschluss von entsprechenden Mietobjekten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mönig, Eugen, Böblingen, *30.08.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Mönig, Eugen, Böblingen, *30.08.1984 als Inhaber der Firma "E.M. Immobilien Management e.K.", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728113) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Mönig, Eugen, Böblingen, *30.08.1984 hat als Inhaber der Firma "E.M. Immobilien Management e.K.", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728113) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.