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Mönnig Bau GmbH & Co. KG

Baugewerbe, Elvershausen, Stahlbetonbau..., Projektentwickler, Enable
Adresse / Anfahrt
Am Zimmerplatz 6-7
37191 Katlenburg-Lindau
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 1924
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-20:
(Der Betrieb eines Bauunternehmens mit Hoch- und Tiefbau, Zimmerei, Tischlerei, Bedachungen sowie weitere Bautätigkeiten, Architektur/Planung. Die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an Gesellschaften aller Art sowie die Übernahme deren Geschäftsführung. Die Anschaffung und den Vertrieb von Gebäuden; Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Zimmerplatz 6-7, 37191 Katlenburg-Lindau OT Elvershausen . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Mönnig Verwaltungs GmbH, Katlenburg-Lindau (Amtsgericht Göttingen HRB 131336).

2014-10-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2014 und der Zustimmungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.10.2014 Teile des Vermögens des Einzelunternehmens MÖNNIG - BAU August-W. Mönnig mit Sitz in Katlenburg-Lindau (Amtsgericht Göttingen HRA 130225 ) durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-10-30:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.10.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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