2012-05-29: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Geschäftsmäßige Hilfleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Zur Vertretung ist jeder Partner, der Steuerberater ist, berechtigt. Partner, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten. Eine Einzelvertretung durch einen Partner, der nicht Steuerberater ist, ist im Einvernehmen mit den Partnern zulässig. Partner: Krüger, Stephan, Steuerberater Dipl. Betriebswirt, Braunschweig, *19.09.1967; Müller, Frank, Steuerberater, Stadt Wanzleben-Börde, *03.03.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2013-09-23: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 38100 Braunschweig. Es wurde eine Zweigniederlassung errichtet.
2014-01-27: Neue Firma: Müller Krüger Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hegelstraße 30, 39104 Magdeburg. Der Name der Partnerschaft ist geändert.