2013-12-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2013. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 17, 76133 Karlsruhe . Gegenstand: Die Erstellung von Individual- und Standardsoftware, insbesondere die Erstellung von datenbankbasierten Web-Anwendungen, sowie Programmierung von Unternehmenswebseiten und -shops, mit allen damit zugehörigen Aufgaben, unter anderem Planung, Consulting, Schulung und die Betreuung von Firmen im Bereich des Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müller, Markus, Karlsruhe, *04.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Müller, Markus, Karlsruhe, *04.05.1970 als Inhaber der Firma "Markus Müller New Media Services Karlsruhe e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 705735) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Müller, Markus, Karlsruhe, *04.05.1970 hat als Inhaber der Firma "Markus Müller New Media Services Karlsruhe e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 705735) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 04.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-24: Neue Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 124 A, 76133 Karlsruhe.