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Müller Wohngestaltung GmbH

Einzelhandelsunternehmen, Beratungsgespäch, Gardinen..., Raumgestaltung, Decor-Union, Bodenbelag, Tapete, Plissees, Gardine, Lintorf, Kettwig
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 148
42579 Heiligenhaus
1x Adresse:

Brüsseler Straße 3
30539 Hannover


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 148, 42579 Heiligenhaus. Gegenstand: Der Verkauf und Dienstleistungen im Raumausstattungsgewerbe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Günter, Sandra Manuela, Mettmann, *13.11.1986; Müller, Jürgen, Heiligenhaus, *03.01.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2019 mit der Tapeten Müller, Rudolf und Jürgen Müller oHG mit Sitz in Heiligenhaus (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21001) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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