2016-01-19: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Gesetzen und Berufsordnungen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Müllergroß, Wolfgang, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Bad Homburg v. d. Höhe, *12.05.1950; Müllergroß, Christian, Steuerberater, Frankfurt am Main, *22.06.1982, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-13: Eingetreten als Partner: Müllergroß, Thomas, Steuerberater, Frankfurt am Main, *25.04.1987, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.