2005-05-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2005. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Förster, Jens, Grainau, *06.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-12-15: Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Münchner Baukonzept GmbH. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Winterstr. 9, 81543 München.
2011-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung und Entwicklung von Grundstücken, Vermittlung von Bauleistungen, Vermittlung von Architektenleistungen, Konzeption von Umbau- und Neubauprojekten in München, Ankauf und Entwicklung von Immobilien, Vermittlung von Immobilien.
2021-08-14: Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Förster, Jens, Garmisch-Partenkirchen, *06.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die MF2 Grundbesitz GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.