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Münchner Pflege-Team GmbH & Co. KG

Betreunung im Alter, Tagespflege und Betreunung, Selbstbestimmtes..., Examinierte Pflegekraft, Schwerpunktbereiche, Einjährige, Pflegehelferin, Altenpflegehelfer, Lichtbild, Wochenstunden
Adresse / Anfahrt
Engelhardstraße 4
81369 München
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-08:
(Betrieb von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Ambulanter Pflegedienst, Betreuung von schwerstbehinderten Jugendlichen und Erwachsenen (24h Assistenz), Ambulant betreutes Einzelwohnen für geistig/körperlich behinderte Erwachsene (ABW), Sozialdienst.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Engelhardstr. 4, 81369 München . Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Münchner Pflege-Team Verwaltungs-GmbH, München (Amtsgericht München HRB 215811). Einzelprokura: Keller, Andreea, München, *04.07.1980.

2015-09-02:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und Erklärung des Inhabers des übertragenden einzelkaufmännischen Unternehmens vom 27.08.2015 aus dem Vermögen des Inhabers Abdul-Kadir Örs, *20.09.1964, Planegg, das einzelkaufmännische Unternehmen Münchner Pflege Team e.K. Pflege/Betreuung/ABW/Sozialdienst mit Niederlassung in München als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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