2013-08-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2011 und 23.09.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz und Firma der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738947) nach Heimsheim verlegt. Geschäftsanschrift: Frankenstraße 1, 71296 Heimsheim. Gegenstand: Durchführung von Münz- und Medaillengestaltungen und von Gravuren sowie Herstellung von Medaillen, Münzen, Edelmetallbarren und allen damit verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dalacker, Tobias, Niefern-Öschelbronn, *04.10.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dalacker, Andrea Gabriele, geb. Alt, Niefern-Öschelbronn, *10.11.1955.
2019-06-11: Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von Münz- und Medaillengestaltungen und von Gravuren, die Herstellung von Medaillen, Münzen, Edelmetallbarren, der Vertrieb von Münzen und vergleichbaren Anlageprodukten sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.05.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kleiner Münzhandel GmbH", Heimsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 719247) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.