2011-06-01: (Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb einer Tischlerei sowie aller sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Die Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Geschäfte ausüben, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, diese erwerben oder pachten, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nordhemmer Straße 108, 32479 Hille. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fabry Verwaltungs-GmbH, Hille (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 12491).
2011-06-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2011 Teile des Vermögens der Matthias Fabry e.K. mit Sitz in Hille (AG Bad Oeynhausen HRA 7963) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.