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M + K Werbeagentur GmbH

Kindergarten, Kinderportfolios Unsere, Ordner..., Grundschulezeichnen, Naturpapier, Leinenstruktur, Robustheit, Kinderportfolio-Lizenzpaket, KITA's, Ausstattungsmaterialien, Portfolioarbeit
Adresse / Anfahrt
Beilstraße 17
01277 Dresden
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben einer Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Engelmohr, Karola, Dresden, *11.11.1966; Knöbel, Matthias, Dresden, *06.12.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der M & K Werbeagentur OHG, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 7117).

2010-11-04:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Engelmohr, Karola, Dresden, *11.11.1966.

2011-03-24:
Bestellt: Geschäftsführer: Knöbel, Leslie, Dresden, *16.10.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-11-15:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knöbel, Leslie, Dresden, *16.10.1978.

2013-02-21:
Änderung der Geschäftsanschrift: Beilstr. 17, 01277 Dresden.

2015-05-07:
Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 01.04.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Matthias Knöble, Dresden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2015-05-12:
Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 01.04.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Matthias Knöbel, Dresden verschmolzen.

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