2007-04-19: M & D Flugzeugbau GmbH & Co. KG, Friedeburg (Streeker Straße 5b, 26446 Friedeburg, Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung, Reparatur, Wartung und Pflege von Luftfahrzeugen aller Art im Rahmen eines luftfahrttechnischen Betriebes, sowie der Handel mit Luftfahrzeugen und Zubehör.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: M & D Flugzeugbau Produktions GmbH, Friedeburg (Amtsgericht Aurich HRB 1877). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der M & D Flugzeugbau GmbH, Friedeburg (Amtsgericht Aurich HRB 1453) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.