2016-07-11: HRA 7864 PI: Masahiro Matsunaga e.K., Groß-Offenseth-Aspern, Rosentwiete 2 a, 25355 Groß Offenseth-Aspern (Der Handel mit allen zu einer Werbe- und PR-Agentur gehörenden Dienstleistungen, insbesondere auch Entwurf bis zur Gesamtproduktion, Konzeption, Design-Layouts, Reinzeichnungen sowie Fotoaufnahmen.). Inhaber: Matsunaga, Masahiro, *01.02.1955, Groß Offenseth-Aspern; Rechtsform: Einzelunternehmen.
2016-08-29: Name der Firma: M. M. & P. Creative Design e.K., Inhaber Masahiro Matsunaga. Die Firma ist geändert. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag ist das Unternehmen M.M.&P.Creative Design GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 36399) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf das Einzelunternehmen verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.