2021-06-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2021. Geschäftsanschrift: Nauenstraße 59-61, 41748 Viersen. Gegenstand: die Entsorgung von Wertstoffen aller Art, die Entsorgung von Abfällen, die Schadstoff- und Asbestsanierung, die Brandschadensanierung, Abbrucharbeiten, die Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Immobilien, der Trockenbau, Holz- und Bautenschutz sowie Garten- und Landschaftsbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Baum, Mario, Viersen, *26.10.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 hat zur Durchführung der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 05.07.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma M. BAUM e.K. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 9602) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers Mario Baum im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.