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M. Eschenbrücher GmbH

Maler, Schimmelbefall, Baubiologe..., Lackierermeister, Sanierungen, Schimmelpilzsanierung, Baubiologie
Adresse / Anfahrt
Brunnenstraße 216
41069 Mönchengladbach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2009. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 216, 41069 Mönchengladbach. Gegenstand: ein Maler- und Lackiererbetrieb sowie ein Fachbetrieb für Sanierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Eschenbrücher, Michael, Mönchengladbach, *30.09.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des unter der Firma M. Eschenbrücher e.K. mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6049) eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens beschlossen.

2009-10-14:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma M. Eschenbrücher e.K. mit Sitz in Mönchengladbach eingetragene einzelkaufmännische Unternehmen (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6049) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-10-29:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2009 wirksam geworden.