2005-11-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher Amtsgericht Münster HRB 5778) nach Greven beschlossen. Gegenstand: Die Vermittlung von Immobilien; Baubetreuertätigkeit; Bauherrentätigkeit; Abbrucharbeiten; Bodenlegergewerbe; Holz- und Bautenschutz; Einbau genormter Baufertigteile; Bauzeichnungen; Trockenbau und GaLa-Bau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Ruth, Matthias, Greven, *29.02.1972, einzelvertretungsberechtigt.
2017-06-02: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Münster, Geschäftsanschrift: Wolbecker Str. 75 a, 48155 Münster. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Tepper, Uwe, Münster, *13.01.1966.
2018-07-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2018 mit der Ruth Baugesellschaft mbH mit Sitz in Everswinkel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.