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MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG

Dienstleistung, Herausgeber, HAZ/NP..., HAZ/NP Ticketshops, Ronnenberg und Wennigsen, Lokalnachrichten, Wochenblätter, Exemplaren, Fuhse-Magazin, Anzeigenblatt, Abo-Auflage, Altmerdingsen
Adresse / Anfahrt
August-Madsack-Straße 1
30559 Hannover
2x Adresse:

Neue Straße 34
30989 Gehrden


Garbsen
30823 Garbsen


Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Hannoversches Wochenblatt GmbH & Co.KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 25726) verschmolzen. Geschäftsanschrift: August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-04-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2012 mit der Werbeagentur R. Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 2214) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-12-09:
Firma geändert, nun: Neue Firma: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG

2020-01-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der UMSCHAU Verlags- und Agentur GmbH mit Sitz in Garbsen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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