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MAE Systems GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Internetunternehmen, Dienstleister mit Kundensicht..., Ticketing, CongressTeam, Template-Realisierung, Firmenverbund, Akquisition, Einlasskontrolle, Ausstellungsgesellschaft, M.A.E.
Adresse / Anfahrt
Elisabethstraße 9b
01324 Dresden
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Gründung 1966
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: MAE Systems GmbH. Neuer Gegenstand: Produktion, Beratung, Service und Vertrieb von Multimedia- und Internet-Produkten sowie Entwicklung von Softwaresystemen.

2014-07-29:
Name geändert und Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Zwerenz, Beate, Dresden, *05.10.1965. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Zwerenz, Roland, Dresden, *21.08.1957.

2014-12-17:
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.03.2001 mit der BL & MS Holding GmbH mit dem Sitz in Dresden ist analog § 307 AktG zum 31.12.2013 beendet. Die Gesellschaft hat am 10.12.2014 mit der BL & MS Holding GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRG 16483) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.12.2014 zugestimmt.

2021-03-09:
Bestellt: Geschäftsführer: Schreiber, Peter, Dresden, *01.11.1989, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zwerenz, Beate, Außenwirtschaftsökonomin, Dresden, *05.10.1965. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2014 mit der ZWERENZ Gruppe GmbH, vormals BL & MS Holding GmbH mit dem Sitz in Dresden ist durch Kündigung zum 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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