2007-03-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2002 mit Änderung vom 14.09.2006. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2006 wurde der Sitz der Gesellschaft von Höchstberg (bisher Amtsgericht Wittlich, HRB 12598) nach Neuwied verlegt und dementsprechend § 1(Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert. Gegenstand: Vermittlung von Mineral- und Baustoffen sowie die Durchführung von Sanierungs- und Verwertungsmaßnahmen, die Rekultivierung und Abfallverwertung und alle Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kubatta, Gregor Wolfgang, Leutesdorf, *05.06.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-04-21: Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Leutesdorf , sowie die Änderung in § 3 (Stammkapital) und § 19 (Gerichtsstand, Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Sitz: Leutesdorf. Geschäftsanschrift: August-Bungert-Allee 6, 56599 Leutesdorf.
2020-09-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2020 mit der UWC Umwelt- und Wirtschaftsconsulting GmbH mit dem Sitz in Leutesdorf (Amtsgericht Montabaur, HRB 24096) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.