2014-04-14: Geschäftsanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 13, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf; Zweigniederlassung errichtet: 1.
MAGISA Wundmanagement GmbH
15537 Grünheide (Mark)
Mielenzstraße 13 a, 15537 Grünheide (Mark); Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb eines Wundzentrums, das Wundmanagement, also die Beratung von Ärzten und Einrichtungen, sowie die Versorgung von Personen mit meist chronischen Wunden im Bereich der häuslichen, ambulanten und stationären Pflege; der Handel mit Heilmitteln (Wundverbandstoffen), Hilfsmitteln und Pflegemitteln; die Aus- und Weiterbildung für Pflegebereiche und Angehörige von Patienten und das Verwaltungsmanagement. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Hunka, Ina, geb. Walter, *02.04.1963, Steinhöfel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.03.2014
2016-07-15: Sitz der Firma: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 15537 Grünheide ist aufgehoben.
2019-02-25: Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb eines Wundzentrums, das Wundmanagement, also die Beratung von Ärzten und Einrichtungen, sowie die Versorgung von Personen mit meist chronischen Wunden im Bereich der häuslichen, ambulanten und stationären Pflege; der Handel mit Heilmitteln , Hilfsmitteln und Pflegemitteln; Großhandel mit medizinischen Produkten, Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln; die Aus- und Weiterbildung für Pflegebereiche und Angehörige von Patienten und das Verwaltungsmanagement. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 3 Abs. 2 (Einlagen auf übenommene Geschäftsanteile), § 3 Abs. 3 wurde gestrichen.