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MAHLZEIT-Ostalb GmbH

Verpflegungskonzept, Ostwürttemberg, Schulkinder..., Caterer, Kita-Kinder
Adresse / Anfahrt
Aalstraße 14/1
73430 Aalen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2010 mit Änderung vom 09.08.2010. Geschäftsanschrift: Aalstr. 14/1, 73430 Aalen. Gegenstand: Führung von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere der Betrieb von Hotel- und Gastronomieobjekten zur Ausbildungs- und Qualifizierungszwecken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Walter, Petra, Aalen, *21.05.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-02-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 hat die Streichung des § 3 (Ideelle und organisatorische Ausrichtung der Gesellschaft) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Selbstlosigkeit und Mittelverwendung) beschlossen. Die fortlaufende Nummerierung wurde angepasst. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung des Wohlfahrtswesen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke insbesondere durch den Betrieb von Hotel- und Gastronomieobjekten, Küchen und Kantinen zu Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten; hierbei soll angestrebt werden, dauerhaft Ausbildungsplätze für besonders benachteiligte Jugendliche anzubieten, langzeitarbeitslose Menschen, Menschen mit Behinderung und mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu qualifizieren und ins Arbeitsleben zu integrieren. Die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke sollen ferner verwirklicht werden durch den Betrieb von Mahlzeitendiensten und die Speiseversorgung für Kinder, Schüler und Studenten, alte und kranke Menschen und für sonstige hilfsbedürftige Personen.