2015-01-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2014. Geschäftsanschrift: Äußere Kanalstraße 86, 50827 Köln. Gegenstand: die Sanitär- und Heizungstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Incioglu, Muhammed Ali, Köln, *07.06.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-06: Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrich-Rohlmann-Straße 2, 50829 Köln.
2020-12-09: Bestellt als Geschäftsführer: Kökan, Ömer, Pulheim, *15.10.1986.
2021-12-14: Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2021 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 Absatz 1 zu ändern. Neue Firma: MAI Bau- & Haustechnik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: das schlüsselfertige ökologische Bauen von Gebäuden, die Sanierung und Restaurierung von Gebäuden, Putz- und Estricharbeiten, der Hochbau und Baugutachten sowie die Sanitär- und Heizungstechnik. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der Gloma Mai Bau GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.