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MAIER - Ihr mobiler Hausmeister GmbH

Reinigung, Renovierer, Aufzugstörung..., Notfällen, Sauber, Rohrbruch, Stromausfall, Dumersheimer
Adresse / Anfahrt
Durmersheimer Straße 24
76316 Malsch
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2014. Geschäftsanschrift: Am Federbach 28, 76316 Malsch . Gegenstand: Unternehmensberatung, Managementleistungen und das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Maier, Thorsten, Malsch, *03.04.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: MAIER - Ihr mobiler Hausmeister GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Durmersheimer Straße 24, 76316 Malsch. Gegenstand geändert; nun: Die typischen Leistungen eines Hausmeisters, die Ausführungen von Reinigungsarbeiten einfacher Art von Fluren, Eingangsbereichen und Treppenhäusern, Kehr- und Winterdienste, Pflege von Außenanlagen, Überwachungen der haustechnischen Anlagen sowie die organisatorische Abwicklung von Reparaturen und die Beseitigung von Störfallen durch Fachbetriebe und die Entsorgung von Unrat und Hausabfallstoffen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kurt Groß Ihr Mobiler Hausmeister GmbH", Steinmauern (Amtsgericht Mannheim HRB 522168) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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