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MAKAY Projektmanagement GmbH

Baulandsuche, Generalübernahme, Prämisse..., Höchstmaß an Funktionalität, Tankstellenanlagen, Marktanalyse, gmbhMAKAY
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Stuttgarter Straße 70
73760 Ostfildern
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3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2006. Gegenstand: Die Planung und Durchführung von Immobiliengeschäften als Bauherr sowie der Verkauf von Immobilien gem. § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Altuntas, Murat, Ostfildern, *24.05.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 70, 73760 Ostfildern. Gegenstand geändert; nun: Die Planung und Durchführung von Immobiliengeschäften als Bauherr sowie der Verkauf von Immobilien gem. § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung und das Betreiben von Tankstellen mit Shop, Gaststätte und Waschanlagen.

2021-12-07:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.10.2021 aus ihrem Vermögen ihre fünf Teilbetriebe Biebelried, Würzburger Straße 66; Bockenem, Walter-Althoff-Straße 2; Gründau/ Lieblos, Am Dachberg 1; Mössingen, Ludwigstraße; Gaste/ Osnabrück-Hasbergen, Hauptstraße mit allen im Vertrag genannten Vermögensteilen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MATS-Management GmbH", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 23798) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.