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MAKO GmbH

Pflanzen, Dienstleister, SolidWorks..., Creo, Catia, NX, Autodesk, Inventor, Flächenrückführung, Geomagic, Technics, AR-fähigen
Adresse / Anfahrt
Venloer Straße 79
47638 Straelen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Wietmarschen beschlossen.

2010-11-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MaKo GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Zum Schlackenbölt 1, 49835 Wietmarschen.

2018-05-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit gärtnerischen Produkten, mit Gärtnerzubehör, Vermittlung von Geschäften sowie Import und Export von gärtnerischen Produkten und Gartenzubehör, der Handel mit Dekoartikeln, die Datenbearbeitung für Fotodaten sowie die Erstellung und Bearbeitung von 3D-Scandaten.

2020-10-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2020 mit der Koelmann GmbH mit Sitz in Wietmarschen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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