2016-12-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Der Sitz ist von Deißlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 725348) nach Villingen-Schwenningen verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Steinkirchring 8, 78056 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Der Verkauf und der Vertrieb von Drehmaschinen, insbesondere von Langdrehautomaten sowie Kurzdrehautomaten, die Lieferung von entsprechenden Ersatzteilen sowie die Erbringung von entsprechenden Beratungs- und Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Tajariol, Lorenzo Amadeo, Mulhouse / Frankreich, *31.07.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-05-28: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TAJMAC-MSW GmbH", Wimsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 511270) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-06-08: Die Eintragung der Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger "MANURHIN K'MX Deutschland GmbH", jetzt Villingen-Schwenningen ist am 29.05.2018 im nunmehrigen Register des übernehmenden Rechtsträgers erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.