2005-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 400.000,00 EUR sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, Import, Export, Veredelung und Vertrieb von Werbeartikeln, vollständige Abwicklung sonstiger Werbeaufträge, Objektdesign, Vertrieb und Planung von Einrichtungsgegenständen und Kunstobjekten aller Art, Buchhandel, Weinhandel, Reiseveranstalter und Agentur. 600.000,00 EUR.
2005-12-09: Die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR auf 900.000,00 EUR sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes und mit ihr die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, Import, Export, Veredelung und Vertrieb von Werbeartikeln, vollständige Abwicklung sonstiger Werbeaufträge, Objektdesign, Vertrieb und Planung von Einrichtungsgegenständen und Kunstobjekten aller Art, EDV Soft- & Hardwarehandel Buchhandel, Weinhandel, Reiseveranstalter und Agentur. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmungen übernehmen oder sich an solchen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen.
2006-09-22: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 21.060,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der WBI GmbH, Höxter (Amtsgericht Paderbor, HRB 7207) beschlossen. 921.060,00 EUR.
2006-10-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der WBI GmbH mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRB 7207) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung, Import, Export, Veredelung und Vertrieb von Werbeartikeln, vollständige Abwicklung sonstiger Werbeaufträge, Objektdesign, Vertrieb und Planung von Einrichtungsgegenständen und Kunstobjekten aller Art, EDV Soft- & Hardwarehandel, Buchhandel, Weinhandel, Reiseveranstalter und Agentur, Elektrohandel.
2014-03-06: Einzelprokura: de la Rosa Schachner, Milko, Höxter, *18.10.1971; Wolf, Wolfgang, Brakel, *08.01.1972.
2016-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Riina Roosmaa GmbH & Co. KG (Amtsgericht Paderborn, HRA 4605) beschlossen. 932.060,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2016 mit der Riina Roosmaa GmbH & Co. KG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRA 4605) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.