2007-01-10: Aufgehoben: ÖSTERREICH REISEN + REISEN INFORMATION Niederlassung der MARO und Partner GmbH, München (Amtsgericht AG München HRB 79231). Prokura erloschen: Neukamm, Klaus, Pullach.
2010-01-13: Geschäftsanschrift: Am Knie 8, 81241 München. Bestellt: Geschäftsführer: Koller-Hartl, Birgit, Schäftlarn, *19.06.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-23: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maro, Herbert, München, *29.11.1946. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Maro, Herbert, München, *29.11.1946.
2016-01-06: Bestellt: Geschäftsführer: Maro, Herbert, München, *29.11.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koller-Hartl, Birgit, Schäftlarn, *19.06.1968. Prokura erloschen: Maro, Herbert, München, *29.11.1946. Einzelprokura: Eger, Silvia, München, *16.06.1960.
2016-10-19: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maro, Herbert, München, *29.11.1946. Bestellt: Geschäftsführer: Drechsler, Thomas, München, *09.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Eger, Silvia, München, *16.06.1960.
2016-11-15: Bestellt: Geschäftsführer: Ortmann, Nico, München, *03.05.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-05-05: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AVIAREPS Tourism GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-05-09: Die Verschmelzung wurde am 04.05.2017 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen .