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MARRONE Deutschland GmbH

Adresse / Anfahrt
Ostendstraße 110
70188 Stuttgart
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5x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2013. Geschäftsanschrift: Parlerstraße 14, 70192 Stuttgart. Gegenstand: Vertrieb von Großküchentechnik sowie Beratungsleistungen in der Hotelerie und Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Langenbucher, Philip Sebastian Ernst Georg, Stuttgart, *20.08.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-26:
Neue Geschäftsanschrift: Feuerbacher Heide 12, 70192 Stuttgart.

2015-04-22:
Neue Geschäftsanschrift: Ostendstraße 110, 70188 Stuttgart.

2016-04-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Zimmermann, Karl Walter, Kornwestheim, *26.10.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Langenbucher Philip, nun: Geschäftsführer: Langenbucher, Philip Sebastian Ernst Georg, Stuttgart, *20.08.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "iglu cold systems GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 756612) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.