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MAT Transporte GmbH

Nutzgüter, Regionale Stückguttransporte, Baumaterial..., Substrate, Stückgut, Coilmulde, Lenkachse
Adresse / Anfahrt
Rohrkampstraße 28
48165 Münster
1x Adresse:

Kesslerweg 1
48155 Münster


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-05-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2014. Geschäftsanschrift: Rohrkampstraße 28, 48165 Münster . Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: nationaler und internationaler Güterkraftverkehr und Spedition. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Aupke, Martin, Münster, *07.11.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Martin Aupke Transporte e. K. beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2020 das Vermögen der Martin Aupke Transporte e. K. mit Sitz in Münster als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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