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MAX KLEINERT GmbH

Großhandel, Platzhalterinhalt, Betriebshygiene..., MK-Reinigungsprofis, Reinigungsmaschinenverleih, Hygienepapiere, Quicklinks, Erforderlichen
Adresse / Anfahrt
Am Georgschacht 13
31655 Stadthagen
1x Adresse:

Dülwaldstraße 8
31655 Stadthagen


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13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-05-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2020. Geschäftsanschrift: Am Georgschacht 13, 31655 Stadthagen. Gegenstand: Der Handelsbetrieb für den Hotel- und Gastronomiebedarf sowie das Handeln mit Reinigungsmaschinen, Staubsaugern, Reinigungszubehör und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen und die Geschäftsführung in solchen Unternehmen übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Richter, Frank, Lauenhagen, *22.01.1956; Richter, Felix, Lauenhagen, *29.06.1996, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Richter, Frank, Lauenhagen, *22.01.1956 unter der Firma MAX KLEINERT Großhandel für Betriebshygiene, Gastronomie und Festbedarf Inh. F. Richter e.Kfm. in Stadthagen betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.04.2020.

2020-05-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.05.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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