Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

MAXAR AG

Kranichnest, Mühlendorfer, Richter-Gärten..., Schafheide, Erste/r, Hoppla, Elster
Adresse / Anfahrt
Lassenstraße 11-15
14193 Berlin
1x Adresse:

Sarrazinstraße 11
12159 Berlin


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-26:
Firma: MAXAR AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sarrazinstraße 11-15, 12159 Berlin; Gegenstand: Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere der An- und Verkauf von Grundstücken, die Projektentwicklung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und Verkauf von Immobilien und deren Bewirtschaftung und Vermietung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. von Saldern, Axel, *29.05.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 25.10.2021 mit Änderung vom 17.01.2022 in § 16 ; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der VSD Service GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 175195 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.10.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing