2007-09-17: Die Gesellschafterversammlung hat am 17.07.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 300.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 153.387,56 um EUR 612,44 auf EUR 154.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3, 8 (Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden), 10 (Geschäftsführer) und 13 (Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung) zu ändern.
2007-10-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2007 mit der MB & T Prozeßmanagement GmbH mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 2331) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.