2011-05-02: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Messedamm 22, 14055 Berlin Prokura: Änderung zu Nr. 1:; geänderte Vertretungsbefugnis:; Buck, Brigitte; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Hahne, Michael, *11.03.1963, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
2011-07-13: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Thüringer Allee 12 A, 14052 Berlin.
2012-09-13: Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Buck, Brigitte.
2012-11-12: Rechtsverhaeltnis: Der mit der Messe Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 5484) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 27.09./18.10.2012 insgesamt neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 02.11.2012 der Neufassung zugestimmt..
2019-01-21: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gleich, Manfred; Geschäftsführer: 3.
Riccius, Jörn, *06.06.1975, Kleinmachnow
2019-05-22: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Thüringerallee 12 A, 14052 Berlin
2020-07-09: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wartenberg, Wilfried; Geschäftsführer: 4.
Kolm, Kathleen, *09.02.1980, Berlin
2020-10-15: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Riccius, Jörn; Prokura: 3.
Strebl-Schneider, Lilith, *18.02.1976, Berlin; Einzelprokura
2020-11-18: Prokura: Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, nunmehr: Strebl-Schneider, Lilith; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
2021-03-17: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CSG-Team GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 81907 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.