2015-10-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1997, zuletzt geändert am 02.10.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Ilsfeld, Amtsgericht Stuttgart HRB 106261) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Winnettener Str. 6, 91550 Dinkelsbühl. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Fernwartungssystemen für den Maschinenbau. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Belle, Werner, Elektrotechniker, Untergruppenbach, *06.11.1957; Müller, Siegfried, Dinkelsbühl, *31.05.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-09: Von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2016-11-07: Die Gesellschaft hat am 21.10.2016 mit der LENA GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dinkelsbühl als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat zugestimmt.
2019-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 hat die Aufhebung des § 13 der Satzung beschlossen.
2022-04-26: Der Ergebnisabführungsvertrag vom 21.10.2016 mit der LENA GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dinkelsbühl ist durch Kündigung zum 31.03.2022 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.