2018-07-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2018. Geschäftsanschrift: Ritscherstraße 9 a, 21244 Buchholz. Gegenstand: Der Handel, die Runderneuerung und Reparatur von Bereifungen, der Handel und die Verarbeitung von Autozubehör aller Art, die Herstellung und Verarbeitung und der Handel von Erzeugnissen der Gummi- und Kunststoffbranche und aller mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen, und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bannöhr, Marc, Hanstedt, *08.02.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2018 hat zum Zwecke der Übernahme des gesamten Vermögens der Felgenhandel Bannöhr e.K. mit Sitz in Buchholz im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2018 das Vermögens der Felgenhandel Bannöhr e.K. mit Sitz in Buchholz als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.