2020-06-11: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Schulzendorfer Straße 23, 13347 Berlin
2020-12-09: Stamm- bzw. Grundkapital: 41.600,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der MBC Medical Bio Care Beratungsservice GmbH mit Sitz in Damm OT Reez (Amtsgericht Rostock, HRB 9740) um 16.600,00 EUR auf 41.600,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
2020-12-21: Firma: MBC Medical Bio Care GmbH; Gegenstand: Der Vertrieb von ärztlichen Instrumenten und Apparaten sowohl für den ärztlichen als auch kosmetischen Bereich, der Vertrieb von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege, ferner die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen bezüglich der vertriebenen Geräte. Geschäftsführer: 3.
Schirm, Michael, *12.01.1981, Neu Thulendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Änderung des Wohnortes; Geschäftsführer: Schirm, Ilse, *06.01.1950, Dummersdorf OT Reetz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020; 16.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MBC Medical Bio Care Beratungsservice GmbH mit Sitz in Damm OT Reez (Amtsgericht Rostock, HRB 9740) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-01-25: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schirm, Ilse